Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BÜHNE 602 / Compagnie de Comédie (Rostock)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Besucher:innen von Veranstaltungen und der BÜHNE 602 / Compagnie de Comédie, Rostock (nachfolgend „Veranstalterin“).
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte kommt ein Vertrag zustande. Diese AGB sind Bestandteil dieses Vertrages.
2. Spielpläne, Anfangszeiten, Änderungen, Öffnungszeiten
Die aktuellen Spielpläne, Veranstaltungsorte sowie Anfangszeiten ergeben sich aus den offiziellen Veröffentlichungen der BÜHNE 602 / Compagnie de Comédie (z. B. Website, Social Media, Aushänge, Programmhefte).
Änderungen im Spielplan, der Besetzung sowie der Anfangszeiten bleiben vorbehalten. Für Besetzungs- und Zeitangaben wird keine Gewähr übernommen.
3. Open-Air-Veranstaltungen / Wetterbedingte Abbrüche
Open-Air-Veranstaltungen werden – sofern erforderlich – grundsätzlich erst am Veranstaltungstag und am Veranstaltungsort abgesagt.
Eine Rückerstattung des Eintrittspreises erfolgt nur, wenn die Veranstaltung aufgrund schlechter Witterung vor Beginnabgesagt oder vor Ablauf der Hälfte der Veranstaltung abgebrochen wird.
4. Kartenverkauf / Preise / Ermäßigungen / Gültigkeit
Die jeweils gültigen Eintrittspreise werden von der Veranstalterin veröffentlicht und an den Vorverkaufs- bzw. Abendkassen bekannt gegeben.
Ermäßigungen werden berechtigten Personengruppen nur gegen Vorlage eines gültigen Nachweises gewährt. Ermäßigte Eintrittskarten sind nur in Verbindung mit diesem Nachweis gültig. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum regulären Preis nachträglich zu entrichten.
Eintrittskarten gelten ausschließlich für den aufgedruckten Vorstellungstermin bzw. den angegebenen Zeitraum.
Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Veranstalterin zulässig. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Leistungen, Preise oder Bedingungen Dritter (z. B. externer Vorverkaufsstellen).
Gutscheine sind grundsätzlich drei Jahre gültig. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (§§ 195, 199 BGB). Restguthaben werden nicht in bar ausgezahlt, bleiben jedoch als Guthaben erhalten.
Vorbestellungen können persönlich, telefonisch oder schriftlich angenommen und in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet werden. Reservierte Karten sind spätestens am Veranstaltungstag 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn abzuholen.
Print@home-Tickets (sofern angeboten) sind nur zum einmaligen Einlass berechtigt und werden beim ersten Einlass entwertet. Alle Tickets können beim Einlass gescannt bzw. kontrolliert werden.
Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann die Veranstalterin die/den Besucher:in auf den gebuchten Platz verweisen oder – bei Störungen – von der Veranstaltung ausschließen.
5. Kartenrückgabe / Erstattung / Ausfall
Eine Rücknahme oder Erstattung bereits gekaufter Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Wird eine Veranstaltung abgesagt oder wird statt der angekündigten Veranstaltung ein anderes Werk gespielt bzw. weniger als die Hälfte der Vorstellung durchgeführt, besteht ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises oder auf Umtausch gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Ansprüche sind innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen geltend zu machen.
Für nicht besuchte Vorstellungen, verspätetes Eintreffen oder verfallene Karten/Gutscheine wird kein Ersatz geleistet. Bei Ausfällen infolge höherer Gewalt (z. B. behördliche Anordnungen, extreme Wetterereignisse, Streik) besteht kein Anspruch auf Ersatz, soweit gesetzlich zulässig.
Für Veranstaltungen Dritter in Räumen der BÜHNE 602 / Compagnie de Comédie sind Ansprüche direkt gegenüber dem jeweiligen Veranstalter geltend zu machen.
Bei Sonderveranstaltungen können abweichende Regelungen gelten.
6. Einlass / Verspätung / Barrierefreiheit
Die Spielstätte öffnet in der Regel 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn.
Für den Einlass benötigt jede:r Besucher:in eine gültige Eintrittskarte, die am Eingang vorzuzeigen und bei Bedarf zu entwerten ist.
Nach Beginn der Vorstellung können Besucher:innen aus Sicherheits- und Aufführungsgründen nur zu einem geeigneten Zeitpunkt und ohne Anspruch auf den gebuchten Sitzplatz eingelassen werden. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des Einlass- bzw. Abendpersonals.
Hinweise zur Barrierefreiheit (z. B. Rollstuhlplätze) werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Besucher:innen werden gebeten, sich bei entsprechendem Bedarf möglichst frühzeitig vor dem Kartenkauf an die Veranstalterin zu wenden.
7. Garderobe
Die Garderobe ist nicht im Eintrittspreis enthalten.
Die Garderobengebühr beträgt 0,50 € pro Kleidungsstück.
Jacken sind nicht in den Vorstellungsraum mitzunehmen, sondern an der Garderobe abzugeben.
Die Mitnahme von sperrigen oder störenden Gegenständen (z. B. große Taschen, Rucksäcke, Schirme) in den Zuschauerraum kann untersagt werden. Den Anweisungen des Abendpersonals ist Folge zu leisten.
Für die Garderobe und darin enthaltene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
8. Fundsachen
Gefundene Gegenstände sind beim Haus- bzw. Abendpersonal abzugeben. Fundsachen werden nach Möglichkeit verwahrt, ein Anspruch auf Aufbewahrung oder Versand besteht nicht.
9. Hausrecht / Verhaltensregeln
Die Veranstalterin übt in ihren Räumen das Hausrecht aus. Besucher:innen kann der Zutritt verweigert oder sie können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellung stören, andere Besucher:innen belästigen oder Sicherheitsvorschriften missachten.
Mobiltelefone sowie akustische Signale (z. B. Smartwatches) sind während der Vorstellung auszuschalten bzw. auf lautlos zu stellen.
Rauchen ist in den Veranstaltungsräumen grundsätzlich untersagt.
Speisen sind im Zuschauerraum nicht gestattet. Getränke sind im Zuschauerraum während der Vorstellung nicht gestattet.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
10. Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und Tonaufnahmen durch Besucher:innen sind während der Veranstaltung grundsätzlich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann die Veranstalterin Besucher:innen von der Veranstaltung ausschließen und rechtliche Schritte vorbehalten.
Sofern durch die Veranstalterin oder beauftragte Dritte Foto-, Video- oder Tonaufnahmen zu Dokumentations- oder Werbezwecken durchgeführt werden, erklären sich Besucher:innen mit dem Betreten der Veranstaltungsräume damit einverstanden, dass sie ggf. in Bild und/oder Ton erfasst werden und das Material ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden darf, soweit gesetzlich zulässig.
11. Haftung
Die Veranstalterin haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Ebenso gilt dies für die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
12. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten der Besucher:innen sind in der Datenschutzerklärung der BÜHNE 602 / Compagnie de Comédie geregelt. Diese ist über die offiziellen Informationskanäle der Veranstalterin einsehbar.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
14. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab sofort.
